Skip to main content
29.04.2022 Breaking News

STVO No­vel­le - Schwer­punkt ak­ti­ve Mo­bi­li­tät

Zebrastreifen mit vielen Fussgänger:innen und Radfahrern

Wenn wir mit dem Rad fahren oder zu Fuß unterwegs sind, dann ist das nicht nur gut für unsere eigene Gesundheit, sondern auch für unser Klima. Mit einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) machen wir diese Mobilitätsformen attraktiver und sorgen für mehr Sicherheit. Durch zahlreiche Vereinfachungen und völlig neue Möglichkeiten erleichtern wir immer mehr Menschen den Umstieg auf eine aktive und klimafreundliche Mobilität.

Erleichterungen fürs Radeln

Der „Grünpfeil“: Rechtsabbiegen bzw. Geradeausfahren bei Rot

Wir führen ein neues Verkehrszeichen ein: den Grünpfeil für das Rad. Wo die Behörden dieses Schild anbringen, dürfen Radler:innen künftig auch bei Rot rechts abzubiegen.

An sogenannten „T-Kreuzungen“ kann auch das Geradeausfahren bei Rot ermöglicht werden.

Voraussetzung bei beidem ist, dass davor angehalten und sichergestellt wird, dass das Abbiegen bzw. Weiterfahren ohne Gefahr, vor allem für Fußgänger, möglich ist.

Verpflichtender Sicherheitsabstand beim Überholen

Autos müssen beim Überholen von Fahrrädern künftig einen größeren Abstand einhalten. An die Stelle einer ungenauen Faustregel treten ab 30 km/h erstmals exakte und verpflichtende Mindestabstände: innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter. In Deutschland gilt diese Maßnahme ähnlich bereits und trägt zu deutlich mehr Sicherheit für Radler:innen bei.

Fahrräder dürfen nebeneinander fahren

Bisher waren die Möglichkeiten für das Nebeneinanderfahren sehr begrenzt. Wir sorgen für eine Reihe von zusätzlichen Verbesserungen: Wenn man ein Kind am Rad begleitet, darf man künftig immer nebeneinander fahren, außer auf Schienenstraßen.

Auch in Tempo 30-Straßen wird das Nebeneinanderfahren jetzt möglich, außer auf Schienen- und Vorrangstraßen. Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet oder am Überholen gehindert wird.

4köpfige Familie mit Rädern unterwegs
Adobe Stock

Radfahren in Gruppen wird erleichtert

Bisher war es schwer und oft gefährlich, beim Radfahren als Gruppe zusammen zu bleiben. Das ändern wir und sorgen für wichtige Erleichterungen, z.B. für Radausflüge von Schulklassen. Wenn eine Gruppe (laut StVO: „Verband“) von mindestens 10 Personen gemeinsam in eine Kreuzung einfährt, muss ihr das gemeinsame Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden – auch, wenn die Ampel währenddessen auf Rot umgeschaltet hat. Damit das für alle Verkehrsteilnehmer:innen eindeutig erkennbar ist, muss die erste und die letzte Person der Gruppe eine Warnweste tragen.

Reißverschluss statt Nachrang

Wer bisher von einem Radweg auf eine parallel laufende Straße wechseln musste, hatte Nachrang – und musste oft lange warten, bis eine sichere Weiterfahrt möglich war: Künftig gilt wie im Autoverkehr das Reißverschlussprinzip. Damit kommen Fahrräder schneller und sicherer voran.

Schluss mit überzogenen Strafen

Die Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrrädern sorgen für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Bis jetzt konnte bei einer Kontrolle jeder Verstoß dagegen einzeln bestraft werden. Für einen fehlenden Reflektor und ein defektes Rücklicht wurden Radler:innen also zwei Mal zur Kasse gebeten – was in Summe zu sehr hohen Strafen führen konnte. Künftig werden alle fehlenden oder kaputten Ausrüstungsteile als eine Verwaltungsübertretung bestraft. Damit bleibt Radler:innen mehr Geld, das sie in eine sichere Ausrüstung stecken können.

Sinnvolles Abbremsen statt mühsames Ausbremsen

Bisher musste man am Rad immer auf 10 km/h abbremsen, wenn man sich einer Radfahrerüberfahrt genähert hat – selbst wenn weit und breit kein Auto zu sehen war. Künftig ist das nur noch zwingend notwendig, wenn ein Auto in unmittelbarer Nähe unterwegs ist.

Der Radweg gehört den Radler:innen

Autos, die auf Flächen für Radler:innen hineinragen, sind nicht nur ein Hindernis, sondern auch gefährlich für den Radverkehr. Dieses Hineinragen wird jetzt ausnahmslos verboten.

Weg frei für mehr Radwege am Land

Oft werden am Land keine Radfahranlagen gebaut, weil diese nach der bisher geltenden Straßenverkehrsordnung nicht von Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt werden durften. Dieses Hindernis beheben wir und machen damit den Weg frei für mehr Radwege am Land.  

Wissen, wo‘s lang geht

Auf der Autobahn längst Standard, bald auch im Radverkehr: Eigene und einheitliche Wegweiser werden für eine deutlich erleichterte Orientierung für Radler:innen sorgen.

Neue Schilder zeigen an, wenn Sackgassen nur für den Autoverkehr gelten und der Weg für Fußgänger:innen und/oder Radler:innen weiter geht.

 

"Mit der Novelle der StVO schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass das Miteinander im Öffentlichen Raum grade für die aktive Mobilität konfliktfreier, attraktiver, klimafreundlicher und sicherer wird. Mehr zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs zu sein spart Sprit, spart Geld und fördert den Klimaschutz.“ "
Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher

Mehr Sicherheit für Fußgänger:innen

Der Gehsteig gehört den Fußgänger:innen

  • Autos, die über den Gehsteigrand hineinragen, lassen oft kaum noch Platz für Fußgänger:innen und Rollstuhlfahrer:innen. Dieses Hineinragen wird jetzt verboten. Für Radwege gilt dieses Verbot absolut, bei Gehsteigen ist das Hineinragen in geringfügigem Ausmaß und für kurze Ladetätigkeiten möglich – aber nur, wenn eine Mindestbreite von 1,5 Metern freibleibt. Fahrzeuge, die sich nicht an das Verbot halten und das Benutzen eines Geh- oder Radwegs behindern, können früher abgeschleppt werden.
  • Damit der Gehsteig auch wirklich den Fußgänger:innen gehört, gilt auch für alle anderen Hindernisse (abgestellte Gegenstände oder Müllcontainer): Mindestens 1,5 Meter müssen immer frei bleiben. Ausgenommen sind nur vorübergehend aufgestellte Gegenstände, die für Reparaturen oder Baustellen unerlässlich sind.
  • Neu ist auch, dass Fußgänger:innen am Gehsteig immer Vorrang bekommen. Bei Garageneinfahrten oder Parkplatzausfahrten dürfen sich Autos nicht mehr „vordrängeln“ und dabei Fußgänger:innen gefährden.

Haltestellen werden sicherer

Oft liegt zwischen Straßenbahnschienen und Gehsteig noch Fahrbahn. Künftig müssen Fahrzeuge ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen, und dürfen erst weiterfahren, wenn niemand mehr zu Bim oder Bus läuft und die Türen wieder geschlossen sind.

Einfachere, lebensnahe Regeln für Fußgänger:innen

Bisher war es verboten, „die Fahrbahn überraschend zu betreten“. Jetzt lautet die Vorgabe, dass Fußgänger:innen beim Betreten der Fahrbahn auf den übrigen Verkehr achtgeben müssen. Das sorgt für Eindeutigkeit und Sicherheit. Klargestellt wird auch, dass Gehsteige oder Gehwege nur benützt werden müssen, wenn das zumutbar ist – also vor allem, wenn genug Platz ist.

Wer die Straße überqueren muss, soll dafür weiterhin möglichst einen Zebrastreifen (Schutzweg) nutzen. Wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt, muss dafür aber kein unnötiger Umweg mehr gemacht werden. In diesem Fall kann auch neben dem Zebrastreifen gequert werden. Ausgenommen sind Kreuzungen, die durch eine Ampel geregelt sind.

Kein Hetzen bei der Ampel

Ampeln werden oft so geschalten, dass Autos möglichst flüssig vorankommen. Wir sorgen dafür, dass bei der Ampelschaltung mehr Rücksicht auf Fußgänger:innen genommen werden muss. Das bedeutet kürzere Wartezeiten und längere Grünphasen, damit sich z.B. auch ältere Menschen nicht hetzen müssen.

Schutz vor LKWs

Beim Abbiegen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Fußgänger:innen von abbiegenden LKW-Fahrer:innen übersehen werden. Deshalb müssen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen künftig überall im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wo mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

"Alle Menschen sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Alltagswege sicher und bequem zu Fuß oder mit dem Rad zu bewältigen – nicht nur die Mutigen. Für diese Vision braucht es neben dem Ausbau sicherer Radwege auch bessere Gesetze, um alle Verkehrsteilnehmer:innen bestmöglich zu schützen. Mit dem heute vorgestellten Paket machen wir viele wichtige Schritte in diese Richtung."
Lukas Hammer, Klimasprecher

Die neue Schulstrasse

Im morgendlichen Verkehrschaos, in dem Eltern ihre Kinder mit Fahrrad, Auto oder zu Fuß in die Schule bringen, kann es zu besonders brenzligen Situationen kommen. Vor immer mehr Schulen wurde daher ein kurzzeitiges Autofahrverbot kurz vor Unterrichtsbeginn verordnet, um den Kindern ein sicheres Ankommen zu ermöglichen. Vorbild dafür war Bozen (Südtirol), aber mittlerweile gibt es z.B. auch in Wien, Graz oder Vorarlberg einzelne solche „Schulstraßen“.

Bisher mussten diese Fahrverbote für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden. Es gab keine einheitlichen Verkehrszeichen, die darauf hinweisen. Das ändern wir jetzt. Wir schaffen einheitliche Regelungen und ein eigenes Verkehrszeichen für Schulstraßen. Das macht die Verordnung für die Behörden leichter und sorgt dafür, dass eine Schulstraße von allen auf den ersten Blick erkannt werden kann.

Ausnahmen vom Kfz-Fahrverbot werden einheitlich geregelt, etwa für Anrainer:innen. Unbedingt notwendige Fahrten mit dem Auto zum Zu- und Abfahren sind in Schrittgeschwindigkeit weiterhin möglich. Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit ist generell erlaubt. Die jeweiligen Uhrzeiten können je nach Bedarf festgelegt werden. Wenn besondere Voraussetzungen an einem Standort das nötig machen, kann die Behörde wie bisher maßgeschneiderte Fahrverbote verordnen.

Personenicon mit grünem Logo
Redaktion Die Grünen
Beitrag teilen
1
2
3
4
5
6
7
8