Die Stromkostenbremse kommt
Mit der Stromkostenbremse dämpfen wir nicht nur den Stromkostenanstieg effektiv, sondern wir setzen auch einen Anreiz, Energie einzusparen. Die Kostenbremse liegt bei 80% des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts, also bis zu 2.900 kWh wird der Preis gefördert. Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten eine zusätzliche Förderung.
Und so
geht's:
Der Schwellenwert liegt bei 10 Cent, die Obergrenze liegt bei 40 Cent.
Das heißt: Verbraucher:innen, die 25 Cent pro kWh vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die 2900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Staat gefördert. Wer 40 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.
Schnell und
einfach
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Mit einer durchschnittlichen Entlastung von 500 Euro pro Jahr schafft die Bundesregierung eine weiteres effektives Modell, um den Teuerungen entgegenzuwirken, und das so problemlos und gerecht wie möglich:
- Weil Menschen mit mehr Geld auch mehr Strom verbrauchen, wird ihnen bei Überschreitung der Stromkostengrenze von 2.900 kWh der Marktpreis verrechnet.
- Wenn in einem Haushalt mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden 105,- Euro pro Person zusätzlich ausbezahlt. Das betrifft rund 700.000 Haushalte in unserem Land. Viele bekommen den Zuschuss automatisch, sollte ein Antrag gestellt werden müssen, werden die Haushalte von ihrem Energieunternehmen benachrichtigt.
- Personen, die von den Rundfunkgebühren befreit sind, wird 75% der Netzkosten nachgelassen, was bis zu 200 Euro betragen kann.