Strenge Regeln für saubere Politik
Korruption ist Gift für die Demokratie. Politik muss für die Menschen im Land arbeiten und nicht für den eigenen Vorteil. Das Ibiza-Video und diverse Chatnachrichten zeichnen ein unerträgliches Sittenbild, das zu Recht abschreckt.
Wir Grüne haben eine saubere Politik versprochen. Jetzt setzen wir den nächsten großen Schritt. Mit dem neuen Korruptionsstrafrecht gehen wir auf allen Ebenen entschieden gegen jede Form von Korruption vor. Wir schließen Lücken im Gesetz und setzen international höchste Standards.
- Wir machen Mandatskauf strafbar
- Wir setzen an, bevor Schaden entsteht
- Wir verschärfen die Strafen und sorgen für Amtsverlust bei Korruption
Mandatskauf wird strafbar
Gekaufte Mandate verletzten die Grundversprechen der Demokratie. Denn damit verschaffen sich Personen oder Gruppen ungerechtfertigten Einfluss auf die Politik. Das geht auf Kosten der Allgemeinheit. Und es zerstört das Vertrauen in die Demokratie.
In Zukunft gilt: Wer einen Listenplatz kauft, ist sofort mit Antritt des Mandats strafbar. Das gilt auch, wenn andere Geldgeber:innen „ihre“ Kandidat:innen platzieren wollen.
Eine solche strenge Regel gibt es bis jetzt in ganz Europa noch nicht, Österreich übernimmt hier eine Vorreiterrolle.
Strenge Regeln für Kandidat:innen
Wer sich für ein öffentliches Amt bewirbt, muss unbestechlich sein.
In Zukunft gilt: Wer für ein Amt in der Politik kandidiert und z.B. Geld für eine spätere „Gegenleistung“ annimmt, macht sich sofort strafbar. Wer einen solchen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, wird mit Amtsantritt strafbar – auch wenn es nie zu diesem schmutzigen „Geschäft“ kommt.
Hohe Strafen
Korruption zahlt sich nie aus. Mit deutlich verschärften Höchststrafen sorgen wir für Abschreckung.
In Zukunft gilt: Bei schwerster Korruption drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Und: Wer wegen Korruption verurteilt wird, verliert alle politischen Ämter. Das gilt ab einer rechtskräftigen Verurteilung zu über sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe.
Auch Unternehmen dürfen nicht ungestraft davonkommen, wenn sie sich unfaire Vorteile auf Kosten der Steuerzahler:innen erkaufen. Die Höchststrafen bei den Tagsätzen werden von 10.000 Euro auf 30.000 Euro verdreifacht. Die maximale Geldbuße soll bis zu 5,4 Millionen Euro betragen.
Keine Umgehung
Es darf nicht sein, dass Bestechungsgelder als „Spenden“ an gemeinnützige Vereine getarnt werden und die strengen Regeln umgangen werden.
In Zukunft gilt: Scheinspenden werden auch strafbar, wenn der begünstigte Verein von nahen Angehörigen geleitet wird – auch wenn bestochene Amtsträger:innen gar nicht Mitglied sind. Damit können die strengen Regeln nicht mit billigen Tricks umgangen werden.