Menschenrechte wahren,
Gesellschaft schützen
Wir Grüne setzen einen wichtigen Meilenstein für einen gerechten Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, die in Konflikt mit dem Gesetz kommen. Dafür reformieren wir den Maßnahmenvollzug – und beenden fast 50 Jahre Stillstand bei einem unveränderten und zu Recht oft kritisierten Gesetz.
Was ist der Maßnahmenvollzug?
Im Maßnahmenvollzug werden Menschen untergebracht, die eine Straftat begehen, für die sie aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht verurteilt werden können –zum Beispiel, weil sie nicht zurechnungsfähig sind. Ziel soll es sein, die Menschen zu behandeln und die Öffentlichkeit zu schützen, wenn von diesen Menschen eine Gefahr ausgeht.
Das Problem: Derzeit landen Menschen viel zu schnell im Maßnahmenvollzug – und das potenziell bis an ihr Lebensende.
Bisher wurde die psychisch erkrankte Teenagerin, die einen Polizisten schubst, vom Gesetz genauso behandelt wie ein Mehrfachmörder. In beiden Fällen konnten diese Menschen unter Umständen für den Rest ihres Lebens im Maßnahmenvollzug untergebracht werden. Das ist ungerecht, aus menschenrechtlicher Sicht höchst bedenklich und auch wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen.
Wir reformieren den Maßnahmenvollzug jetzt von Grund auf.
Wir schaffen angemessene Voraussetzungen, damit nur tatsächlich gefährliche Personen im Maßnahmenvollzug untergebracht werden. Wir schaffen erstmals eigene Regeln für Jugendliche, wie das im Strafvollzug zu Recht längst der Fall ist. Wir holen den Gesetzestext auch sprachlich ins 21. Jahrhundert. Und wir verbessern den Schutz vor Terrorismus – unter klaren und strengen Voraussetzungen.
Die Reform im Überblick
Gerechte und angemessene Voraussetzungen
Menschen, die weniger schwere Straftaten begehen und nur vorübergehend eine Gefahr darstellen, sollen nicht mehr in den Maßnahmenvollzug. Wer während eines akuten psychotischen Schubs Drohungen ausspricht, wird künftig stattdessen in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt. Psychisch kranke Straftäter:innen, die eine echte Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, werden weiterhin im Maßnahmenvollzug untergebracht. Also dann, wenn sie eine schwere Straftat begehen oder wenn von gefährlichen Wiederholungstaten auszugehen ist.
Eigene Regeln für Jugendliche
Jugendliche sollen nur noch bei einem Kapitalverbrechen im Maßnahmenvollzug untergebracht werden. Also klarerweise weiterhin z.B. bei Mord oder Vergewaltigung, wo das zum Schutz der Öffentlichkeit notwendig ist. Nach einer Rauferei oder einer Drohung soll aber kein junger Mensch mehr mitunter ein Leben lang in den Maßnahmenvollzug.
Sprachliche Änderungen
Veraltete und stigmatisierende Formulierungen werden mit Begriffen ersetzt, die passender sind und die Menschenwürde wahren. Zum Beispiel „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“ statt „geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades“.
Sonderbestimmungen für Terrorist:innen
Zum Schutz vor Terrorismus gibt es eine Sonderbestimmung. Personen, die wegen Terror-Delikten verurteilt wurden, können unter strengen und klar geregelten Voraussetzungen ähnlich untergebracht werden wie bisher bereits andere gefährliche Rückfallstäter:innen.