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27.06.2022 Breaking News

Pro­vi­si­ons­frei Woh­nen wird jetzt Stan­dard

Zwei junge Frauen lachend in Hauflur mit Umzugskartons

Die Wohnungssuche kann echt mühsam sein. Monatelang online die Anzeigen durchforsten, erfolglose Besichtigungen, und mit dem Wohnkostenbudget klappt es auch nicht. Und dann, wenn du sie endlich gefunden hast, kommt das größte Ärgernis: Du hast gesucht, du hast gefunden – und trotzdem musst du die teure Rechnung für die/den Makler:in bezahlen.

Wir machen Schluss mit den unfairen Makler:innengebühren für die Mieter:innen.

Ab 1. Juli 2023 wird die Makler:innengebühr von der Person übernommen, die den/die Makler:in auch bestellt hat: Das sind in der Regel die Vermieter:innen.

Mit dem neuen Makler:innengesetz sorgen wir für eine starke Entlastung für Mieter:innen. Wenn du einen neuen Mietvertrag abschließt, sparst du dir künftig bis zu 2 Monatsmieten an Provision. Insgesamt bringt das eine finanzielle Entlastung für Mieter:innen in der Höhe von über 55 Millionen Euro im Jahr.

Was in allen anderen Lebensbereichen selbstverständlich ist, gilt jetzt auch für Makler:innengebühren: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Da für gewöhnlich die Vermieter:innen den/die Makler:in beauftragen, heißt das für die Mieter:innen: Provisionsfrei Wohnen wird zum Standard!

Das neue
Besteller:innenprinzip

Beispiel 1

Ich sehe ein Wohnungsinserat in der Zeitung, ich melde mich beim Maklerbüro. Da die Wohnung mit dem Einverständnis des Eigentümers öffentlich beworben worden ist, zahlt der Vermieter die gesamte Provision. Das gilt auch dann, wenn ich vor der Besichtigung einen Maklervertrag abschließe. Denn der Makler hatte bereits einen Vertrag mit dem Vermieter. Mir dürfen keine Gebühren verrechnet werden.

Beispiel 2

Eine Maklerfirma hat in meinem Auftrag eine Mietwohnung für mich gesucht. Die Hausverwaltung meiner neuen Wohnung ist an dieser Maklerfirma beteiligt. Hier greift der Umgehungsschutz: Für mich fallen keine Maklergebühren an.  

Beispiel 3

Ich beauftrage eine Maklerfirma damit, eine Mietwohnung für mich zu suchen. Wenn mir eine passende Wohnung vermittelt wird, muss ich für diese Leistungen zahlen. Die Maklerfirma hat im Interesse und auf Wunsch beider Seiten erfolgreich gearbeitet und darf (wie bisher) in diesem Fall zusätzlich eine Provision mit der Vermieterin vereinbaren. 

Fairness und Kontrolle

Beim neuen Gesetz haben wir einen umfassenden und strengen Umgehungsschutz eingebaut. Wir wollen nicht, dass Mieter:innen nach der Abschaffung der für sie unfairen Makler:innengebühr stattdessen über Umwege trotzdem Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Vereinbarungen, die Mieter:innen zwingen, Zahlungen an Makler:innen, Vormieter:innen oder andere Dritte (denkbar sind zum Beispiel Ablösen) zu leisten, werden mit dem neuen Gesetz unwirksam.

Die zeitliche Abfolge von Vertragsabschlüssen muss transparent dokumentiert werden. So verhindern wir doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.

So viel sparen Mieter:innen ab 1.7.2023

Beispiel 1

Eine alleinerziehende Mutter sucht nach einer leistbaren Zwei-Zimmer-Wohnung. Per Aushang wird sie auf eine renovierte Wohnung im Zentrum von St. Pölten aufmerksam. Sie vereinbart einen Besichtigungstermin und unterschreibt einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag. Die Miete für die 49m² Wohnung beträgt rund 500 Euro (inkl. USt). Da der Vermieter der Wohnung den Makler beauftragt hat, erspart sich die Alleinerzieherin knapp 1.100 Euro an Makler:innengebühren.

Beispiel 2

Eine junge Familie mit Kind in Tirol sucht nach einer Wohnung in Stams und meldet sich auf das Online-Inserat eines Maklers für eine 72m² große Drei-Zimmer-Wohnung. Nach der Wohnungsbesichtigung schließen sie einen Mietvertrag mit der Vermieterin ab. Die monatlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 986 Euro (inkl. USt). Da die Vermieterin Erstauftraggeberin des Immobilienmaklers ist, muss die Familie keine Provision bezahlen. Sie ersparen sich damit 2.112 Euro.

Beispiel 3

Vier befreundete Student:innen wollen gemeinsam eine WG gründen und begeben sich dafür auf Wohnungssuche in Wien. Über die Anzeige einer Immobilienmaklerin auf einer Online-Plattform werden sie auf eine 4,5-Zimmer Wohnung direkt an der U6-Station Nußdorfer Straße aufmerksam. Nach einer Besichtigung schließen sie einen befristeten Mietvertrag ab. Die Miete beträgt 1.809,43 Euro (inkl. USt). Weil die Vermieterin das Maklerbüro beauftragt hat, müssen die Studierenden keine Maklerprovision zahlen. Sie sparen sich dadurch fast 4.000 Euro.

Ab 1. Juli 2023 wird die Makler:innenprovision von denjenigen übernommen, die die Makler:innen beauftragt haben: Und das sind in der Regel die Vermieter:innen.

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Redaktion Die Grünen
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