Damit die Zukunft
wachsen kann
Im Kindergarten wird der Grundstein für die Bildung unserer Kinder gelegt. Jeder Euro, mit dem wir die Qualität des Angebots steigern, mehr Plätze schaffen, den Zugang erleichtern und die Arbeitsbedingungen für Pädagog:innen verbessern, ist eine direkte Investition in unsere Zukunft. Denn elementare Bildungseinrichtungen sind tatsächlich elementar!
DIE KINDERGARTENMILLIARDE KOMMT
Wir investieren eine Milliarde Euro in unsere Kindergärten. Das bedeutet: Die Länder bekommen vom Bund in den kommenden 5 Jahren um 40 % mehr Geld als bisher, jährlich 200 Millionen Euro.
Wir Grüne haben erreicht, dass dieses zusätzliche Geld zur Verfügung steht – und auch für die richtigen Schwerpunkte eingesetzt wird. Denn die sogenannte „15a-Vereinbarung“, in der die Zweckzuschüsse vom Bund an die Bundesländer geregelt sind, wurde nicht einfach verlängert. Wir haben dafür gesorgt, dass sie neu verhandelt wurde.
So machen wir unsere Kindergärten zukunftsfit durch
- kleineren Gruppen
- eine bessere Lernumgebung
- mehr Plätze
- längere Öffnungszeiten
- bessere Arbeitsbedingungen
Davon profitieren alle Seiten – Kinder, Eltern und Elementarpädagog:innen.
WIR STEIGERN
DIE QUALITÄT
BESSERE BILDUNG IN KLEINEN GRUPPEN
Je kleiner die Gruppe, desto besser können Pädagog:innen auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingehen. Dafür braucht es ausreichend Personal.
Wo der Personalschlüssel so verbessert wird, dass auf eine:n Pädagog:in maximal vier Kinder (bei unter 3-Jährigen) bzw. zehn Kinder (bei 3 bis 6-Jährigen) kommen, gibt es Zuschüsse von 45.000 Euro pro Fachkraft und Jahr, 30.000 Euro pro Assistenzkraft und Jahr.
Das bedeutet: Mehr Zeit für jedes Kind, weniger Stress, und Entlastung für alle Menschen, die in Kindergärten arbeiten und dabei eine große Verantwortung tragen.
FÖRDERUNG DER SPRACHENTWICKLUNG
Frühe Sprachförderung ist wichtig, damit Kinder all ihre Talente entfalten können. Damit ist nicht nur „Deutschlernen“ gemeint, sondern eine ganzheitliche Entwicklungsförderung. Das inkludiert die Förderung von Mehrsprachigkeit, insbesondere auch der Volksgruppen-sprachen. Für diese zentrale Aufgabe bekommen Kindergärten Zuschüsse für qualifiziertes Personal, Weiterbildung und Supervision.
EIN GUTES UMFELD ZUM LERNEN UND SPIELEN
Für Spielgeräte, die Gestaltung von Gartenflächen und andere Qualitätsverbesserungen gibt es bis zu 20.000 Euro pro Kindergarten. Ein spezieller Schwerpunkt liegt auf Investitionen in die Barrierefreiheit. Dafür gibt es bis zu 30.000 Euro pro Gruppe.
WIR BAUEN DAS ANGEBOT AUS
NEUE PLÄTZE FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN
In vielen Bundesländern sind Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren schwer zu finden. Für den Ausbau in diesem Bereich gibt es bis zu 125.000 Euro pro Gruppe. Das gilt auch für altersgemischte Gruppen.
Ziel ist ein flächendeckendes Angebot in allen Regionen.
LÄNGERE, FLEXIBLERE ÖFFNUNGSZEITEN
Familien brauchen Kindergärten, die dann offen sind, wenn sie benötigt werden. Das betrifft sowohl die täglichen Öffnungszeiten als auch die Ferienzeiten, in denen Kinder weiterhin Betreuung brauchen.
Wir fördern die Kosten für zusätzliches Personal, wenn die Öffnungszeiten so ausgeweitet werden, dass beide Elternteile Vollzeit arbeiten können („VIF-konform“).
Damit Eltern nicht in die Teilzeitfalle gedrängt werden, Alleinerziehende entlastet werden, und Gleichberechtigung in der Familie eine Chance hat!
SPIELRAUM FÜR INDIVIDUELLE GESTALTUNG
In manchen Bundesländern besteht besonderer Aufholbedarf bei den Öffnungszeiten, in anderen bei der Gruppengröße oder bei der Sprachförderung. Die Länder können daher künftig flexibler entscheiden, in welchen Schwerpunkt sie besonders stark investieren.
KLARE UND PRÜFBARE ZIELE
Für umfassende Erneuerungen braucht es ein klar definiertes Ziel: Wir wollen ein flexibles, flächendeckendes und ganzjähriges Angebot an qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen schaffen. Für alle Familien, die das wollen und brauchen. Das umfasst ausdrücklich auch inklusive Plätze für Kinder mit Behinderungen und ein speziell angepasstes Angebot für Kinder unter 3 Jahren.
Der Fortschritt bei der Umsetzung der neuen Vereinbarung wird laufend überprüft. Ein jährlicher Bericht des Bundes wird darüber öffentlich informieren.