Die gläsernen
Parteikassen kommen
Die Finanzen der österreichischen Parteien waren lange Zeit ein gut gehütetes Geheimnis. Vor 10 Jahren hat Werner Kogler durchgesetzt, dass Parteispenden offengelegt werden müssen. Dieser konsequente Einsatz für saubere Politik zeigt sich auch in unserer Regierungsarbeit.
Im Regierungsprogramm haben wir Grüne gläserne Parteikassen versprochen – jetzt setzen wir sie um. Mit unserem neuen Gesetz müssen alle Einnahmen und Ausgaben detailliert dokumentiert und offengelegt werden. Für Spenden an Parteien gelten besonders strenge Regeln und absolute Transparenz. Wahlkampfkosten werden vollständig offengelegt und genau geprüft. Das gilt nicht nur für die Parteien, sondern auch für ihr Umfeld. Umgehungen soll so ein Riegel vorgeschoben werden.
Wer trotzdem glaubt, sich nicht daran halten zu müssen, zahlt drauf: Dafür sorgen neue und deutlich verschärfte Strafen und eine verbesserte Kontrolle durch den Rechnungshof mit direkten Prüfrechten.
Das Parteiengesetz im Überblick
- Parteien werden genau geprüft und sie müssen lückenlos Auskunft geben
- Es müssen alle Einnahmen schonungslos offengelegt werden
- Auch für Parteiausgaben wird es klare Regeln geben
- Deutlich verschärfte Strafen bei Regelverstößen
Genaue Prüfung,
lückenlose
Auskunft
Früher konnten Großspender heimlich Geld an Parteien spenden oder Parteien ihre Wahlkampfkosten um ein Vielfaches überschreiten, ohne ernsthaft dafür bestraft zu werden. Geheimniskrämerei bei Vereinen und nahestehenden Organisationen haben Missbrauch ermöglicht. Wir machen Schluss damit. Ab jetzt geht das alles nicht mehr. Jede:r in Österreich soll wissen, woher die Parteien ihr Geld bekommen und was sie damit machen.
Ein gestärkter Rechnungshof
Der Rechnungshof musste bisher glauben, was die Parteien ihm erzählten. Selbst prüfen durfte er nicht. Jetzt bekommt er neue Kontrollmöglichkeiten und direkte Einschaurechte in die Buchhaltung der Parteien. Er darf bei begründetem Verdacht nun Belege und Kontobewegungen selbst ansehen und prüfen. Um den unabhängigen Rechnungshof zu stärken, brauchen künftige Rechnungshofpräsident:innen für ihre Bestellung eine breite 2/3 Mehrheit.
Lückenlose Auskunft
Die Parteien müssen dem Rechnungshof lückenlos Auskunft geben. Dazu zählen genaue Angaben zu Vermögen und Schulden. Kreditgeber:innen müssen namentlich ausgewiesen werden. Alle Ausgaben und Einnahmen müssen detailliert offengelegt werden. Dadurch wird genau nachvollziehbar, woher Geld stammt und wofür es ausgegeben wird.
Keine Umgehungsmöglichkeit
Um Umgehungskonstruktionen zu vermeiden, müssen künftig ausnahmslos alle parteinahen Organisationen, Vereine und Unternehmensbeteiligungen bekannt gegeben werden – das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz. Auch für sie gelten viele der strengen Regeln wie für die Parteien selbst. Damit ist es nicht mehr möglich, dass Spenden heimlich am Konto eines parteinahen Vereins versteckt werden, oder dass scheinbar unabhängige Organisationen teure Wahlwerbung finanzieren.
Parteiengesetz wird Parteien-Transparenz-Paket
Auch den Ministerien wird genau auf die Finger geschaut: Mit dem neuen Parteiengesetz müssen alle Ministerien, Landesregierungen und auch die Gemeinden alle laufenden Studien, Umfragen und Gutachten veröffentlichen. Unaufgefordert, lückenlos und unter genauer Angabe der Kosten und Inhalte.
Alle Einnahmen auf den Tisch
STRENGE REGELN FÜR SPENDEN
Politik darf nicht käuflich sein. Deshalb müssen Parteien finanziell unabhängig von Großspender:innen bleiben. Für Spenden gelten daher besonders strenge Regeln. Auch alle Sachspenden, Sponsoring und Inserate werden erfasst. Wir führen ein, dass parlamentarische Klubs und Parteiakademien keine Spenden annehmen dürfen. Damit können die strengen Spendenbestimmungen auch nicht über Zuwendungen an diese Organisationen umgangen werden.
GANZJÄHRIGE SPENDENTRANSPARENZ
Ausnahmslos alle Spenden über 150 Euro müssen künftig vierteljährlich dem Rechnungshof gemeldet werden. Ab einer Höhe von 500 Euro müssen Name und Postleitzahl der Spender:in veröffentlicht werden. Die Spendenobergrenze von 7.500 Euro besteht weiterhin. Stückelungen in mehrere kleine Beträge sind verboten. Dadurch entsteht ganzjährige und vollständige Spendentransparenz. Machtmissbrauch wird so verhindert. Jeder Einzelne kann sehen, wer wieviel an welche Partei spendet. Im Wahlkampf müssen Spenden über 2.500 Euro weiterhin sofort gemeldet werden. Auch bei Kleinst-Spenden unter der Bagatellgrenze von 150 Euro wird es noch transparenter: Sie müssen unter einem eigenen Posten gesondert im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden.
REGELN GELTEN AUCH FÜR UMFELD
Auch für parteinahe Vereine und Organisationen gilt: Alle Einnahmen aus Spenden, Sponsoring und Inseraten müssen auf den Tisch gelegt werden. Dazu zählen z.B. auch Inserate in Parteimedien. Das gilt in Zukunft nicht mehr nur dann, wenn eine Partei oder nahestehende Organisation/Person Inhaber eines Mediums ist, sondern auch, wenn sie Herausgeber eines Mediums sind.
Klare Regeln für Ausgaben
Wir fördern Parteien mit Steuergeld – damit darf nicht sorglos umgegangen werden: Es muss genau erkennbar sein, wofür eine Partei Geld ausgibt. Denn so kann ich als Wähler:in selbst entscheiden, ob ich diese Partei mit meiner Stimme unterstützen will.
KOSTENGRENZEN OHNE WENN UND ABER
Die Einhaltung der strengen Kostengrenzen für Wahlkampfausgaben wird in Zukunft noch besser kontrolliert. Dafür sorgt der neu eingeführte Wahlwerbungsbericht, in dem die Ausgaben einer Partei wenige Monate nach der Wahl detailliert ausgewiesen werden müssen. Verstöße führen zu massiven Geldbußen. Es wurde klargestellt, dass die Parteienförderung gestrichen wird, wenn dieser Bericht oder der jährliche Rechenschaftsbericht nicht abgegeben wird. Wer also die Auskunft über seine Finanzen verweigert, erhält auch keine Parteienförderung mehr.
REGELN GELTEN AUCH FÜR UMFELD
Auch hier gilt: Ausgaben von parteinahen Organisationen oder Personenkomitees, die Parteien oder einzelne Kandidat:innen unterstützen, werden dabei mitgezählt. So kann sich niemand einen unfairen Vorteil bei Wahlen verschaffen.
Strenge Regeln, strenge
Konsequenzen
DEUTLICH VERSCHÄRFTE STRAFEN
Die strengsten Vorgaben nützen nichts, wenn ein Verstoß dagegen keine Folgen hat. Künftig gibt es deutlich schärfere Strafen, damit sich faule Tricks nicht mehr auszahlen. Wenn eine Partei mehr für einen Wahlkampf ausgibt als erlaubt, muss sie sehr hohe Geldbußen zahlen. Verweigert eine Partei die Vorlage eines Rechenschaftsberichts, wird ihr die Parteienförderung gestrichen. Auch für die Trickser:innen persönlich wird es eng: Wer den Rechenschaftsbericht einer Partei verfälscht oder Parteispenden „am Rechnungshof vorbei" an einen Verein schleust, kann mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Spender:innen, die ihre Spende stückeln, um so die Regeln zu umgehen, drohen künftig Konsequenzen. Das bedeutet: Strenge Strafen bei Überschreiten der Obergrenze für Wahlkampfkosten, Konsequenzen für Spender:innen, die gegen die Regeln verstoßen, klare Sanktionen für die Verfälschung von Berichten an den Rechnungshof und keine Toleranz für illegale Parteienfinanzierung. Wenn parteinahe Organisationen nicht angegeben werden, hat das Folgen.