Gezielt und nachhaltig gegen die Teuerung
Die Folgen der Teuerung sind für uns alle spürbar. Und sie werden uns auch noch länger begleiten. Wir schnüren jetzt ein drittes umfassendes Paket gegen die Teuerung – zusätzlich zu den 4 Milliarden Euro an Entlastungen der ersten beiden Pakete, die bereits jetzt wirken. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von 28 Milliarden Euro bis 2026.
Worauf wir achten:
- Rasche und direkte Entlastung, wo sie am dringendsten gebraucht wird
- Langfristige Entlastungen, die dauerhaft beim Auskommen mit dem Einkommen helfen
- Unterstützung für Betriebe und ihre Mitarbeiter:innen
- Maßnahmen gegen die Ursache der Teuerung: Wir treiben die Energiewende voran
Rasche und direkte Entlastung
Rund 5 Milliarden Euro sorgen für Entlastungen, die rasch direkt am Konto der Menschen ankommen und 1 Milliarde Euro für die Wirtschaft. Damit unterstützen wir am stärksten die Menschen, die am wenigsten haben und die Teuerung am stärksten spüren, aber auch die Mittelschicht, bei der die Teuerung ebenfalls angekommen ist.
€ 300 Direktzahlung, wo sie am dringendsten gebraucht wird
Die Menschen, die am wenigsten haben, spüren die Teuerung am stärksten. Sie bekommen daher weitere € 300 als Direktzahlung. Neben Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Mindestsicherung, Studienbeihilfe und niedrigen Pensionen mit Ausgleichzulage bekommen diese € 300 auch Menschen, die Anspruch auf volles Krankengeld, Umschulungsgeld und Reha-Geld haben. Die Auszahlung ist für August/September geplant.
Der Klimabonus 500
Weil die Teuerung in allen Lebensbereichen spürbar ist, bekommen zum Ausgleich alle erwachsenen Menschen in Österreich eine Zahlung von € 500. Der Klimabonus wird für das Jahr 2022 auf € 250 erhöht, unabhängig vom Wohnort. Dazu kommen noch einmal € 250 Antiteuerungsbonus, steuerfrei bis zu einer Einkommenssteuer-Stufe von 50 %. Kinder bekommen jeweils den halben Betrag. Die Auszahlung erfolgt im September. Mit diesem Termin wurde auch der Start der CO2-Bepreisung harmonisiert. Das Prinzip der ökosozialen Steuerreform kommt so voll zu tragen: Alle profitieren vom Klimabonus, von dem durch klimafreundliches Verhalten am Ende mehr im Geldbörserl bleibt.
Wohnschirm verlängert
Steigende Lebenskosten oder eine veränderte Jobsituation können dazu führen, dass die Miete nicht mehr leistbar ist. Im schlimmsten Fall kann das zum Verlust der Wohnung führen. Mit dem „Wohnschirm“ werden angehäufte Mietschulden übernommen oder der Umzug in eine nachhaltig leistbare Wohnung finanziell unterstützt. Damit schützen wir Menschen vor dem Verlust ihrer Wohnung.
Teuerungs-Absetzbetrag
Alle Einkommen von der Geringfügigkeitsgrenze bis hin zu € 2.500 profitieren vom erhöhten Absetzbetrag für das Jahr 2022. Niedrigere Einkommen spüren diese Entlastung am stärksten. Die vollen 500 Euro erreichen Einkommen ab € 1.100, für Einkommen über € 1.800 sinkt der Absetzbetrag wieder ab. Damit unterstützen wir gezielt jene, bei denen das Geld wegen der Inflation trotz laufender Erwerbstätigkeit knapp wird.
€ 180 pro Kind für Familien
Je mehr Menschen in einem Haushalt zusammenleben, desto mehr fallen teurere Lebensmitteleinkäufe ins Gewicht. Deshalb sollen noch im August Familien einmalig eine zusätzliche Familienbeihilfe von € 180 pro Kind bekommen. Außerdem wird der Familienbonus bereits dieses Jahr ausgezahlt statt zu Beginn des nächsten Jahres.
Kindermehrbetrag dauerhaft erhöht
Wir erhöhen den Kindermehrbetrag, den Familien mit niedrigeren Einkommen erhalten, von € 250 auf € 550 pro Jahr und Kind. Das sind noch einmal € 100 mehr als ursprünglich mit der ökosozialen Steuerreform geplant. Diese Erhöhung gilt dauerhaft und hilft insbesondere z.B. erwerbstätigen Alleinerzieher:innen.
Verlässlichkeit für dauerhaftes Auskommen
Über 21 Milliarden Euro fließen bis 2026 in Entlastungen, die langfristig und tiefgreifend wirken. Damit passen wir Sozialleistungen jährlich an die Inflation an und stellen sicher, dass künftige Lohnerhöhungen auch am Konto ankommen.
Angepasste Sozialleistungen
Wir sorgen dafür, dass wichtige Sozialleistungen künftig mit den höheren Preisen mit ansteigen. Jeweils zu Jahresbeginn werden diese Zahlungen an die Inflation angepasst – in der Höhe, in der die Preise auch tatsächlich im Jahresschnitt gestiegen sind. Viele Menschen können so dauerhaft besser mit ihrem monatlichen Einkommen auskommen. Jährlich angepasst werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Studienbeihilfe, Schülerhilfe und Kranken-, Reha-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld. Die Sozialhilfe wird wie bisher im Rahmen der Pensionserhöhung automatisch angehoben.
Anpassung der Negativsteuer
Wir setzen gezielt Entlastungen, die auch Menschen spüren, die aufgrund von niedrigen Einkommen (fast) keine Einkommenssteuern zahlen müssen – zum Beispiel, weil sie Teilzeit arbeiten. Deshalb passen wir künftig auch Absetzbeträge, die negativsteuerfähig sind, jährlich an die Inflation an. Dazu zählen Absetzbeträge für Alleinerziehende, Pensionist:innen, Unterhalt, Kinderabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag („SV-Bonus“).
Gezielt gegen Kalte Progression
Sehr gezielt gehen wir gegen die Kalte Progression vor. Damit wird sichergestellt, dass z.B. Arbeitnehmer:innen, deren Löhne genau mit der Inflation gestiegen sind, sich immer noch gleich viel leisten können, statt automatisch mehr Einkommenssteuer zu bezahlen. Die Steuerstufen werden dazu zu 2/3 an die Inflation angepasst. Ein weiteres Drittel der staatlichen Mehreinnahmen durch die Kalte Progression wird auf Basis eines Progressionsberichtes für Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwendet. Für 2023 wurden folgende Maßnahmen beschlossen: Die negativsteuerfähigen Absetzbeträge für Alleinerziehende, Pensionist:innen, Unterhalt, Kinderabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag („SV-Bonus“) werden an die volle Inflationsrate angepasst. Davon profitieren viele Menschen, die z.B. Teilzeit arbeiten und ein niedriges Einkommen haben, für das sie kaum oder keine Steuern zahlen. Die beiden untersten Steuerstufen steigen stärker als die Inflationsrate (um 6,3 % statt 5,2 %). Das entlastet Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zusätzlich.
Unterstützung für Betriebe und Mitarbeiter:innen
Die Teuerung wirkt sich auch auf die heimischen Betriebe und Unternehmen aus. Wir kompensieren daher Energiekosten, schaffen die Möglichkeit für steuer- und abgabenfreie Prämien und sorgen mit niedrigeren Lohnkosten dafür, dass Arbeitsplätze abgesichert sind.
Strompreiskompensation
Die hohen Energiekosten wirken sich stark auf die Produktionspreise in der Industrie aus. Mit rund € 200 Millionen senken wir die Stromkosten für Industriebetriebe, um den Umstieg von fossilen Energien auf Strom zu unterstützen, die betroffenen Betriebe abzusichern und um damit auch Arbeitsplätze zu sichern.
Direktzuschuss zu Energiekosten
Für kleine und mittlere Unternehmen mit hohen Energiekosten decken wir mit bis zu € 400 Millionen Gesamtvolumen einen Teil der Zusatzbelastung ab, die durch die gestiegenen Energiepreise gegenüber dem Vorjahr entstanden ist.
Prämien für Angestellte
Betriebe können für die Jahre 2022 und 2023 steuer- und abgabefreie Prämien von bis zu € 2.000 an ihre Angestellten auszahlen. Wenn das in einem Kollektivvertrag verankert ist, sind Prämien bis € 3.000 möglich. Damit kann ausgeglichen werden, wenn kommende Lohnabschlüsse zum Teil von der Inflation „aufgefressen“ werden.
Niedrigere Lohnkosten
Indem wir gezielt jene Kosten senken, die für Betriebe bei der Auszahlung von Löhnen anfallen, sichern wir Arbeitsplätze ab – und sorgen dafür, dass nicht an der falschen Stelle gespart wird: bei den Angestellten.
Maßnahmen gegen die Ursache der Teuerung
Wir treiben die Energiewende voran. Die Ursache der Teuerung sind die extrem hohen Energiepreise, die wiederum eine Folge unserer Abhängigkeit von russischem Gas sind. Deshalb treiben wir die Energiewende massiv voran. Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz, mit dem bereits ab nächstem Jahr keine Gasheizungen in Neubauten installiert werden dürfen und mit dem Österreich bis 2040 beim Heizen komplett aus den fossilen Energieträgern Erdgas, Öl und Kohle aussteigt, waren Teil der Verhandlungen dieses Pakets.