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01.07.2022 Breaking News

Er­fol­ge für den Tier­schutz

Schwein am Bauernhof

416.229 Menschen haben das Tierschutzvolksbegehren unterstützt und gezeigt, dass ihnen das Wohl unserer Tiere am Herzen liegt. Wir nehmen diesen Auftrag an die Politik ernst und setzen wichtige Forderungen aus dem Volksbegehren jetzt um.

Bessere Lebensbedingungen für Schweine

Mit langen, beharrlichen Verhandlungen haben wir es geschafft: Vollspaltenböden werden endlich verboten! Diese und weitere Verbesserungen für in der Landwirtschaft gehaltene Tiere haben wir im Nationalrat beschlossen. Außerdem gibt es dank unseres Einsatzes ein Heimtierpaket, das u.a. die bereits vereinbarten Vorhaben zu Qualzucht und Wildtierhaltung umsetzen wird. Schweine sind hochsensible Tiere und ein Leben auf harten Betonböden ist kein würdiges Leben. Darum setzen wir nun wichtige Schritte für ein besseres Leben für Schweine:

  • Ein fixes Aus für Vollspaltenböden. Ab jetzt wird umgebaut. Diese Haltungsform muss bis Ende 2039 umgestellt sein – und zwar auf eine Haltungsform, die auf das Wohl der Tiere achtet.
  • Der neue gesetzliche Mindeststandard, der ab 2040 gilt, wird in einem Projekt erarbeitet. Das Projekt wird von Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium gemeinsam getragen und läuft bis 2026. Tierschutzorganisationen, die Wissenschaft und die Branche werden intensiv eingebunden. Das Verbot des routinemäßigen Schwanzkupierens und die Vorgabe des physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereichs sind wichtige Eckpfeiler in der Entwicklung des neuen Standards.
  • Erhöhte Standards für Neu- und Umbauten von Schweineställen: eigene Liegebereiche, bis zu 20% mehr Platz, mehr Beschäftigungsmaterial, und Klimatisierung ab 2023
  • Über 1 Million Schweine werden in Summe zukünftig in Tierwohlstandards zwischen 60% und 100% mehr Platz und in biologischer Haltungsweise gehalten werden
  • Über neue Fördermaßnahmen ab 2023 innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik werden deutlichere Anreize für die höchsten Tierwohlstandards gesetzt als es sie je gab: Erstmals gibt es Förderung für Freilandhaltung und für den Erhalt der Ringelschwänze
  • In der Öffentlichen Beschaffung wird die Quote an Schweineprodukten aus besseren Haltungsstandards (min. +60% mehr Platz und Einstreu) bis 2030 rasch auf 100% angehoben
  • Die betäubungslose Ferkelkastration steht zu Recht in massiver öffentlicher Kritik. Die Inhalationsnarkose, die für die Anwendung durch die Tierhalter:innen geeignet ist, war in Österreich verboten. Das ändern wir: Mit der Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung ist diese nun ausdrücklich erlaubt. Für viele Betriebe wird dadurch die Betäubung vor der Kastration deutlich erleichtert.

Wir verbieten das sinnlose Töten von Küken

Etwa 9 Millionen Küken werden jährlich in Österreich getötet. Männliche Küken werden in Österreich meist mit CO2 vergast oder gar geschreddert. Dem setzen wir ein Ende.

Konkret heißt das:

  • Das Töten von lebensfähigen Küken wird gesetzlich verboten.
  • Einzige Ausnahme ist, wenn diese nachweislich als Futter für Tiere in Zoos oder Greifvogelstationen verwendet werden.
  • Alternativen wie die möglichst frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei, und die Aufzucht der Junghähne werden ausgebaut.
  • Wir bekennen uns außerdem zur Förderung von Zweinutzungsrassen, um das Problem erst gar nicht entstehen zu lassen.

Kühe bekommen mehr Bewegungsmöglichkeit 

Wir sorgen dafür, dass künftig alle Rinder die Möglichkeit zu freier Bewegung bekommen. Theoretisch ist die sogenannte „permanente Anbindehaltung“ bereits jetzt verboten. Von diesem Verbot gibt es allerdings noch eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die derzeit von ca. 4.700 Betrieben in Anspruch genommen werden. Diese Ausnahmen wird es künftig nicht mehr geben.

Die letzten Ausnahmen laufen Ende 2029 ab. Die neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht den Betrieben die Umrüstung ihrer Ställe, die wir mit Investitionsförderungen gezielt unterstützen. 

Ein weiterer starker Anreiz dafür, dass diese Umstellung in der Praxis viel schneller abläuft: Bereits ab 2024 gibt es kein AMA-Gütesiegel mehr für Betriebe, die ihren Rindern keinen Auslauf ermöglichen.

Strenge Regeln für Transporte von Kälbern und Jungtieren

Kälber und andere Jungtiere müssen gerade in den entscheidenden ersten Lebenstagen besonders geschützt werden. Ab 2023 dürfen sie frühestens ab dem Alter von drei Wochen (bisher zwei) transportiert werden. Ab 2025 muss vor der vierten Lebenswoche außerdem durch eine verpflichtende Untersuchung nachgewiesen werden, dass Kälber gesundheitlich für den Transport geeignet sind. Es wird außerdem überprüft, das Mindesttransportalter bis Ende 2026 auf vier Wochen zu erhöhen.

Ausnahmen vom Mindestalter bestehen nur für Transporte am eigenen Betrieb, also z.B. vom Stall zum Auslauf auf der Alm, oder für direkte Transporte zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben in einer maximalen Distanz von 100 Kilometern.

Auch die Transportdauer von Kälbern und anderen Jungtieren wird deutlich beschränkt und darf nicht länger als 19 Stunden dauern, inklusive einer verpflichtenden Pause von mindestens einer Stunde. Nur wenn eine erste Teilstrecke maximal 8 Stunden dauert, darf nach einer ganztägigen Pause (24 Stunden) für weitere 19 Stunden transportiert werden. Das ist deutlich kürzer als es allgemein geltende Regeln vorsehen.

"Jetzt ist es fix: Vollspaltenbuchten haben ein Ende. Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und läutet eine echte Wende in der Schweinehaltung ein! Unsere Maßnahmen bringen schon in den kommenden Jahren Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert. Das große Tierschutzpaket bringt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken, Einschränkungen bei den Tiertransporten und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich!"
Johannes Rauch, Minister für Tierschutz

Wir stärken die Rechte für den Tierschutz

Alle Bundesländer müssen sogenannte „Tierschutz-Ombudspersonen“ einsetzen. Sie überprüfen die Einhaltung von Gesetzen und vertreten die Interessen des Tierschutzes. Dabei sind sie politisch weisungsfrei.

Künftig müssen Bundesländer diesen Tierschutz-Ombudspersonen juristische Expertise in einem ausreichenden Ausmaß zur Seite stellen: Entweder durch finanzielle Unterstützung oder indem sie auf geeignetes Personal aus der Landesverwaltung zugreifen können.

Bis jetzt konnten Tierschutz-Ombudspersonen sich nur in Verfahren einschalten, bei denen es um das Tierschutzgesetz geht. Künftig können sie sich auch für die Rechte der Tiere einsetzen, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen für Tiertransporte geht.

Starke Einschränkung von Tiertransporten

In vielen Ländern außerhalb der EU gelten wesentlich schlechtere Tierschutzbestimmungen. Deshalb verbieten wir ab 2023 den Transport von Tieren zur Mast und Schlachtung in Drittstaaten (d.h. Länder außerhalb der EU). Ausgenommen sind Länder mit Beitrittskandidaten-Status.

Strengere Bestimmungen gibt es für Transporte zum Zweck der Zucht: Alle weit entfernten Ziele, in die der Transport nicht mit maximal nur einer Ruhezeit von 24 Stunden abgeschlossen werden kann, müssen alle drei Jahre überprüft werden. Bei dieser Überprüfung muss nachgewiesen werden, dass in diesen Zielländern tatsächlich Herden aufgebaut werden und dafür der Transport notwendig ist. 

Allgemein werden die Regeln für den Transport strenger, klarer und die sofort einhebbaren Strafen deutlich erhöht.

"Unser Ziel ist klar: Wir wollen Produktion und Konsum von Fleisch, Milch und Eiern reduzieren und für Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden, gute Haltungsbedingungen schaffen. Mit dem Verbot des Küken-tötens und höheren Mindeststandards für neue Schweineställe machen wir heute wichtige Schritte vorwärts."
Faika El-Nagashi, Tierschutzsprecherin

Wir stoppen die Qualzucht

Qualzucht heißt, dass bei der Züchtung von Tieren Merkmale die Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen zur Folge haben geduldet, oder gar gefördert werden. Tiere leiden stark darunter, sie können zum Beispiel nicht richtig atmen. Das Qualzucht-Verbot wird nun deutlicher und strenger geregelt.

  • Qualzucht (Merkmale, Diagnose) wird eindeutig rechtlich geregelt; das Qualzuchtverbot damit endlich vollständig umgesetzt
  • Besonders stark von Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen sollen mit einem Zuchtverbot belegt werden.
  • Bei Rassen mit Qualzuchtmerkmalen werden Tiere in Zukunft auf wissenschaftlicher Basis einzeln zur Zucht freigegeben

Neue Regeln für das Halten von Wildtieren und Exoten

Viele Menschen halten zuhause exotische Tiere wie Reptilien, Amphibien, Spinnen, Vögel oder andere Wildtierarten. Hier braucht es ein besonders gutes Regelwerk, damit die Tiere nicht leiden, weil artgerechte Haltung oft schwierig ist.

 

  • Wir machen aus einer Negativliste eine Positivliste. Das heißt, dass eingegrenzt wird, welche Arten überhaupt gehalten werden dürfen, anstatt nur einzelne Arten auszuschließen.
  • Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen.
  • Wir entwickeln außerdem einen Sachkundenachweis für die Haltung von Wildtieren mit besonderen Haltungsanforderungen.

Gemeinsam machen wir den Unterschied

  • Damit der Konsum in Österreich komplett mit Fleisch aus hohen Haltungsstandards abgedeckt werden kann, müssen wir alle zusammenarbeiten. Die Bäuerinnen und Bauern haben mit dem Aus für Vollspaltenböden einen großen Schritt gemacht. Dieser macht den Weg frei für die Kooperation mit den Tierschutzorganisationen für eine zukunftsfähige Schweinehaltung. Nun müssen sich auch die Gastronomie, die verarbeitende Industrie und der Lebensmittelhandel an diesem gemeinsamen Schulterschluss beteiligen. Denn Bäuerinnen und Bauern müssen ihre Produkte zu fairen Preisen in Österreich verkaufen können.
  • Fleisch von Schweinen, die auf Vollspaltenböden gehalten werden, verschwindet aus den Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand.
  • Eine neue Tierhaltungskennzeichnung zeigt ab Ende 2022 beim Kauf von Fleischprodukten auf den ersten Blick, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Darauf hat sich Tierschutzminister Johannes Rauch gemeinsam mit allen großen Supermarktketten geeinigt.
"Ab jetzt ist klar, der Vollspaltenboden wird zum Auslaufmodell. Mit dem neuen gesetzlichen Mindeststandard schaffen wir bereits mit 1.1.2023 vorgeschriebene eigene Liegeflächen und bis zu 20% mehr Platz! Damit beginnt ein Stufenplan, welcher in Zukunft eine Million Schweine in höhere Tierwohlprogramme bringt. Als nächster Schritt muss nun das gesetzliche Verbot des Vollspaltenbodens folgen, daran arbeiten wir weiter!"
Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin
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