Energiekostenzuschuss für
Unternehmen
Die hohen Energiepreise sind eine große Belastung für Unternehmen mit sehr hohem Energiebedarf. Der Energiekostenzuschuss sichert diese Betriebe gezielt ab. Die Arbeitsplätze von tausenden Menschen bleiben sicher, Unternehmen produzieren und zahlen ihre Steuern weiterhin in Österreich.
Ein Sicherheitsnetz für Unternehmen
Unterstützt werden energieintensive Unternehmen, bei denen die Energie- und Stromkosten mindestens 3% der Produktionskosten ausmachen. Gefördert werden 30% der Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr.
Der Zuschuss ist rückwirkend ab Februar 2022 möglich, weil seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Energiepreise besonders stark angestiegen sind.
Unterstützung für kleine Betriebe
Wir Grüne haben erreicht, dass auch kleine Betriebe mit hohem Energieaufwand, wie z.B. die Bäckerei oder Glaserei ums Eck, gefördert werden. Wenn der Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, entfällt die 3% Hürde, sofern die anderen Fördervoraussetzungen für Stufe 1 erfüllt werden. Bei einem Förderbedarf unter 2.000 Euro wird der Zuschuss pauschal ausgezahlt. Es reicht dann ein Nachweis der Energiekosten aus dem Vorjahr. Das erleichtert die Abwicklung und sorgt für schnelle Hilfe.
Förderstufe 1
Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30% der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
Förderstufe 2
Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70% des Vorjahresverbrauchs mit max. 30% gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Förderstufe 3
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
Förderstufe 4
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Klare Regeln und Bedingungen
Hilfe für Unternehmen darf keine Einbahnstraße sein. Wir Grüne haben dafür gesorgt, dass unterstützte Unternehmen sich an klare Spielregeln halten müssen.
Staatliche Unterstützung wird so im Interesse der Allgemeinheit eingesetzt statt Konzerne und Einzelpersonen noch reicher zu machen. Auch das eigentliche Problem der Energieknappheit packen wir an der Wurzel: Es gibt kein Geld für Energieverschwendung.
Verpflichtung zum Energiesparen
Wer von den Steuerzahler:innen unterstützt wird, weil Energie knapp und deshalb teuer ist, darf dieses wertvolle Steuergeld nicht beim Fenster rausheizen. Das bedeutet für geförderte Betriebe: Keine Außenheizung z.B. mit Heizschwammerl. Keine Sitzheizung im Sessellift. Keine durchgehend offene Eingangstür zu beheizten Räumen. Keine Beleuchtung nach Betriebsschluss, inklusive Fassaden, Schaufenster und Werbetafeln.
Energiesparkonzepte für große Unternehmen
Wer besonders viel Energie verbraucht, muss ein Konzept erstellen, mit dem der Energiebedarf stark sinkt und der Umstieg auf erneuerbare Energieträger geplant wird. Zu so einem Energie-Audit verpflichten sich Unternehmen der beiden höchsten Förderstufen.
Auflagen für Bonuszahlungen
Solange Firmen einen Zuschuss für ihre Energiekosten bekommen, dürfen sie nicht ohne weiteres Boni für das Management auszahlen. Wer mit der einen Hand Steuergeld nimmt, um Verluste abzufedern, kann nicht mit der anderen Hand fette Belohnungen verteilen.
Transparenz und Kontrolle
Die Menschen in Österreich haben ein Recht darauf zu wissen, wohin das von ihnen gezahlte Steuergeld fließt. Alle Unterstützungsleistungen ab 10.000 Euro werden in einer Datenbank veröffentlicht.