ein selbstbestimmtes
Leben
Persönliche Assistenz schafft Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen.
Selbstbestimmung und Unabhängigkeit
Persönliche Assistent:innen unterstützen gezielt am Arbeitsplatz bei den Tätigkeiten, die aufgrund einer Behinderung nicht alleine ausgeführt werden können. Sie ermöglichen auch eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten. Für viele Menschen mit Behinderungen ist das die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Berufs- und Sozialleben, frei nach den eigenen Vorstellungen.
Wir erleichtern und ermöglichen jetzt tausenden Menschen mit Behinderungen den Zugang zu einer Persönlichen Assistenz.
Mit 100 Millionen Euro für ein deutlich ausgebautes Angebot, die einheitliche Regeln und gleiche Standards in allen Bundesländern schaffen sollen. Damit viele Menschen erstmals Anspruch auf Persönliche Assistenz bekommen, sollen langfristig einschränkende Voraussetzungen gestrichen werden.
Damit erfüllen wir eine Reihe Forderungen, die Behindertenorganisationen seit Jahrzehnten zu Recht stellen.
Das Sozialministerium setzt damit einen Meilenstein, der zu deutlichen Verbesserungen führt – im Leben von Menschen mit Behinderungen und für die Arbeit der Persönlichen Assistent:innen in Österreich.
Einheitliche Regeln für Beruf und Freizeit
Derzeit gelten für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz Regeln des Bundes und für den Freizeitbereich Regeln der einzelnen Bundesländer. Diese beiden Systeme werden wir jetzt über eine neue Richtlinie zusammenführen. Damit schaffen wir höhere und einheitliche Standards, die in künftig allen Bundesländern gelten. Die gleiche Assistent:in kann dann sowohl im Arbeitsleben als auch in der Freizeit eingesetzt werden.
Erweiterter Zugang
Bisher hatten in den Bundesländern meist nur Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, Anspruch auf Persönliche Assistenz. Langfristig wird daher die Ausweitung des Angebots auf Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Die Koppelung an den Pflegegeldbezug soll entfallen.
Weniger Bürokratie
Künftig soll nur noch ein einziger Antrag auf Persönliche Assistenz nötig sein, da alle Leistungen mit einer zentralen Stelle abgerechnet werden sollen – egal, ob für Beruf oder Freizeit.
Verbesserungen für Assistent:innen
Assistent:innen werden durch die neuen Förderungen in ordentlichen Arbeitsverhältnissen sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Der Beruf wird dadurch aufgewertet. Für Klient:innen bringt das Rechtssicherheit.
Projektstart im Frühjahr
Im Frühjahr 2023 führen Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Regeln für Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf als erste Bundesländer zusammen. Das Pilotprojekt wird laufend ausgewertet und Verbesserungen eingearbeitet. Ziel ist, dass sich auch alle anderen Bundesländer am Pilotprojekt beteiligen und die Persönliche Assistenz damit bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht wird.