Grüne Bundespartei: Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Bei der GRÜN-AKTIV App arbeiten die Grüne Bundespartei, Grünen Landesparteien und FREDA eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.
Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Die Verarbeitung ist in folgende Prozessabschnitte gegliedert:
- Registrierung in Applikation und User:innenverwaltung
- Veranstaltungsorganisation mit Terminmanagement sowie An- und Abmeldung
- Versenden von Push-Nachrichten
- Feature „Wahlkampfurlaub“
- Newsletter Anmeldung (Bund, Land)
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Bundesparteien, Landesparteien und FREDA vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Nutzung der GRÜN-AKTIV App personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von der Bundespartei, den Landesparteien und FREDA betrieben werden.
Die Bundespartei zeigt sich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in den Datenbanken (u.a. Registrierungsprozess), Hosting und Betrieb der Applikation, sowie der ihr zugeordneten Veranstaltungsorganisation und dem Ausspielen von Push-Nachrichten.
Die Landesparteien und FREDA zeigen sich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der ihnen jeweils zugeordneten Veranstaltungsorganisation, dem Ausspielen von Push-Nachrichten und der Option Wahlkampfurlaub.
Was bedeutet das für Betroffene?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
Die Bundespartei macht den betroffenen Personen die gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen. Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
Datenschutzrechte können sowohl bei der Bundespartei, den Landespartei und bei FREDA geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden. Die Bundespartei kümmert sich um die Erledigung der Betroffenenrechte.
Kontaktdaten der Verantwortlichen
Mariahilfer Straße 37-39
1060 Wien
Grüne Zukunftsakademie zur Förderung politischer Bildung und Kultur
Auftragsverarbeiter
Am Tabor 29/1a
1020 Wien
Österreich
Handelskai 92
1200 Wien
Österreich
Eingetragen in Irland, Nr. 256796
Office: 70 Sir John Rogerson’s Quay
Dublin 2
Irland
Wilhelm Exner Gasse 9A/11
1090 Wien
Österreich
Würtzlerstraße 3/3
1030 Wien
Österreich
Löwelstraße 12
1010 Wien
Österreich
Für weitere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sende bitte eine Mail an: [email protected]