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Jetzt gibt es sie also, die Festplattenabgabe – im Amtsdeutsch "Speichermedien-
vergütung", praktisch nichts anderes als die Fortsetzung der Leerkassettenvergütung.
Wer ein Speichermedium – vom PC bis zum Handy – kauft, zahlt in Zukunft mehr. Damit sollen die Kunstschaffenden für Verluste entschädigt werden, die durch das Kopieren geschützter Inhalte im Internet entstanden sind.
Eine Mogelpackung, wie sich heraussstellt.
Die Festplattenabgabe wird den meisten Kunstschaffenden nämlich nicht viel bringen. Warum, zeigt eine Antwort des Justizministers auf die parlamentarische Anfrage unseres Kultursprechers Wolfgang Zinggl. Danach hat mehr als die Hälfte aller Bezugsberechtigten aus der Leerkassettenvergütung im Jahr 2013 weniger als einen Euro (!) erhalten. Zudem lassen die Zahlen der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana ein "Superstar-System" erkennen, bei dem die Kluft zwischen den Wenigen, die Tantiemen kassieren und den Vielen, die fast nix bekommen, immer größer wird.
Die Festplattenabgabe war von Anfang an ein Nebenschauplatz für ganz andere, dringend notwendige Reformen. Festplatten sind gar nicht mehr State of the Art. Heutzutage sind das die Cloud und Streamingdienste. Die notwendigen Reformen wurden ignoriert. Vor allem aber schafft das neue Urheberrecht keinerlei Rechtssicherheit. Die Novelle nimmt keine Rücksicht auf die veränderten Nutzungsgewohnheiten im Netz. Es ist immer noch nicht klar, was legal ist. Ist es zum Beispiel strafbar, den persönlichen Urlaubsfilm mit Musik zu unterlegen und danach mit anderen online zu teilen, mit der Hobbyband „Highway to Hell“ zu covern und das Ergebnis an Freunde plus Fans zu schicken oder eine im Internet gefundene Illustration für eine Powerpoint-Präsentation zu verwenden?
Wäre den zuständigen Ministern Brandstetter (Justiz) und Ostermayer (Kultur) die soziale Absicherung der Kunstschaffenden tatsächlich ein Anliegen, würden sie auf die Stärkung der Rechte dieser Berufsgruppe setzen. Wenn etwa mächtige Rundfunkanstalten mit SongwriterInnen, große Filmfirmen mit Nachwuchsschauspielern oder große Verlage mit Autorinnen und Autoren Verträge aushandeln, tun sich aus begreiflichen Gründen die Kunstschaffenden schwer, eigene Vertragsbedingungen einzufordern. Ein Urhebervertragsrecht würde den Künstlerinnen und Künstlern Mindeststandards sichern und ihnen faire Verhandlungen mit Konzernen und Großunternehmen auf Augenhöhe erlauben.
Im neuen Urheberrecht gibt es ...
Die neue Regelung beschneidet weiter die Rechte von Filmschaffenden zugunsten ihrer Geldgeber, den Filmproduzenten. Auch Aspekte, wie das Recht auf kollektive Verhandlungen durch Interessensverbände oder das Recht auf adäquate Renumeration bei Abtretung der Rechte werden ignoriert. Jahrelang hat die Regierung herumgedoktert – und das Ergebnis? Ein Witz namens "Festplattenabgabe". Sowohl in der SPÖ als auch in der ÖVP waren schon weit fortschrittlichere Vorschläge am Tisch, aber der träge Konservativismus hat gesiegt.