"Aula"-Artikel: KZ-Überlebende klagen an
- Gemeinsam mit Holocaust-Überlebenden haben wir eine zivil- und medienrechtliche Klage gegen die Hetze der rechtsextremen Zeitung "Aula" eingebracht.
Als "Massenmörder" und "Landplage", "die raubend und plündernd, mordend und schändend" das "unter der 'Befreiung' leidende Land" plagten, bezeichnete der Autor des fp-nahen, rechtsextremen Magazins "Aula", Manfred Duswald, KZ-Häftlinge. Eine unfassbare Aussage, die rechtliche Konsequenzen haben muss, sollte man meinen. Beschämenderweise war dem nicht so.
Lesetipp: "Staatsanwaltschaft Graz: Freilassung von KZ-Häftlingen war Belästigung!" auf stopptdierechten.at
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Zwar erstattete unser Bildungssprecher Harald Walser umgehend Anzeige gegen Duswald, Mitglied der rechtsextremen Münchner Burschenschaft „Danubia“. Aber unglaublicherweise stellte die Grazer Anklagebehörde das Verfahren ein. Begründung: Angeblich sei es "nachvollziehbar", dass die 1945 befreiten Häftlinge aus dem KZ Mauthausen eine "Belästigung" für die Bevölkerung darstellten. Zumal sich unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befunden hätten. Wie bitte?!
KZ-Überlebende klagen an
Gemeinsam mit Befreiten des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen haben wir nun eine zivilrechtliche Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung eingebracht.
wALSER: "Jedes Rechtsmittel ausschöpfen"
Harald Walser will dabei jedes Rechtsmittel ausschöpfen. Was wir wollen, ist ein entsprechender Rechtsschutz für die in der "Aula" diffamierte Zielgruppe: Juden, politische Gefangene und Nachfahren von im KZ ermordeten Menschen. "Wir wollen die Ablehnung des Nationalsozialismus auch in der täglichen Rechtsprechung sehen", so Walser.
Juristisches Dilemma
Es gibt dabei ein juristisches Dilemma: Im "Aula"-Artikel wird eine Gruppe pauschal beleidigt. Eine solche so genannte "Kollektivbeleidigung" ist jedoch nur dann strafbar, wenn die Beleidigung auf Einzelpersonen abgrenzbar ist. Die mit dem Fall betraute Anwältin Maria Windhager sieht dennoch genügend Argumente für eine zivil- und medienrechtliche Klage. Denn in der Causa handelt es sich zum Teil um bekannte ehemalige Gefangene, die sich nach ihrer Befreiung in der Öffentlichkeit gegen den Rechtsextremismus engagiert haben. So hat sich auch der bekannte Holocaust-Überlebende Rudolf Gelbard der Klage angeschlossen.
Einstweilige Verfügung gegen "Aula"
Rein rechtlich geht es uns um die sogenannte "Aktivlegitimation", also die Befugnis des Klägers oder der Klägerin, den ihm oder ihr zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen. "Wir betreten damit juristisches Neuland", so Windhager, die außerdem medienrechtliche Anträge sowie eine einstweilige Verfügung gegen das rechte Hetzblatt "Aula" ankündigte. Aus gutem Grund, denn es besteht Wiederholungsgefahr: Die Zeitschrift beleidigt weiterhin NS-Opfer ...