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Der
Bundesvorstand

Auszug der Menschenrechte auf dem Parlament

Der Bundesvorstand führt im Auftrag des Bundeskongresses und des Erweiterten Bundesvorstands die Geschäfte der Bundespartei und vertritt die Interessen der Bundespartei nach innen und außen. Er besteht aus dem:der Bundessprecher:in, dem:der Bundesgeschäftsführer:in, dem:der Bundesfinanzreferent:in, fünf weiteren gewählten Mitgliedern, jeweils einem:r Vertrete:*in des Parlamentsklubs und der Regierungsmitglieder der Grünen sowie der Grünen Bildungsakademie.

Die Mitglieder des Bundesvorstandes

  • Werner Kogler (Bundessprecher)
  • Angela Stoytchev (Bundesgeschäftsführerin)
  • Wolfgang Raback (Bundesfinanzreferent)
  • Leonore Gewessler (Regierungsmitglied)
  • Sigi Maurer (Klubobfrau)
  • Meri Disoski
  • Eva Hammerer
  • Stefan Kaineder
  • Georg Prack
  • Olga Voglauer
  • Susanne Puchberger (FREDA)

Der Bundeskongress

Das höchste entscheidungs- und willensbildende Organ der Bundespartei ist der Bundeskongress. Er tagt mindestens einmal jährlich und besteht aus Delegationen der Landesorganisationen (entsprechend der Bevölkerungszahl) und allen Abgeordneten der Grünen auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

Der Bundeskongress setzt sich zusammen aus:

  • Delegierten aller Landesorganisationen
  • Delegierten einer weiteren bundesweiten Organisation für ethnische Minderheiten (daher auch die Bezeichnung des 10. Bundeslandes
  • Abgeordneten aus dem Europaparlament
  • Abgeordneten aus dem Nationalrat und dem Bundesrat
  • allen Landtagsabgeordneten
  • Minister*innen und Staatssekretär:innen auf Länder- bzw. Bundesebene
  • den Mitgliedern des Bundesvorstandes der Grünen sowie
  • den Mitgliedern des Bundesvorstandes der Grünen Bildungsakademie

Zu den Aufgaben des Bundeskongresses zählen unter anderem die Erstellung von Kandidat:innenlisten sowie die Beschlussfassung über bundesweite Programme und deren Änderung.

Erweiterter Bundesvorstand (EBV)

Der Erweiterte Bundesvorstand ist nach dem Bundeskongress das zweithöchste willensbildende Organ der Bundespartei und tagt mindestens viermal im Jahr. Er besteht aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes, den Regierungsmitgliedern auf Bundesebene, dem:der Sprecher*in des 10. Bundeslandes, jeweils einem:r Vertreter:in des Europaparlaments und der Grünen Bildungsakademie, zwei Vertreter:innen der Abgeordneten zum Nationalrat sowie je eine:r Vertreter:in der Landesparteien. Landesorganisationen, die im Landtag vertreten sind, entsenden je eine:n weitere:n Delegierte:n.

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